Wohnen und Freizeitwohnsitze
Freizeitwohnsitzabgabe, die 8-Prozent-Grenze für neue Ferienwohnungen und der geförderte Wohnbau — in klaren Worten, mit den amtlichen Quellen.
Wohnen ist in Alpbach das Thema, über das am meisten diskutiert wird: Ferienwohnungen, leere Häuser im Winter und die Frage, wie Einheimische im Ort noch eine Wohnung finden. Diese Seite fasst die geltenden Regeln in klaren Worten zusammen und verlinkt jeweils die maßgebliche amtliche Quelle. Das ist eine Übersicht, keine Rechtsberatung — im Einzelfall entscheiden Gemeinde und Behörde.
Freizeitwohnsitzabgabe
Jetzt in KraftIn Alpbach in Kraft seit 1. Jänner 2020; die Abgabe wird jährlich fällig.
Wer in Alpbach einen Freizeitwohnsitz hält, zahlt eine jährliche Abgabe an die Gemeinde. Die Höhe richtet sich nach der Nutzfläche und wird per Gemeinderatsverordnung festgelegt; abgabepflichtig ist der Eigentümer.
Rechtsgrundlage ist das Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (TFLAG 2022). Die genauen Beträge stehen in der Verordnung der Gemeinde — Beträge nennt diese Seite bewusst nicht, weil sie sich ändern können.